Businessberatung
Meine Vorgehensweise und mögliche Bestandteile der Beratung
- Kostenfreies Vorgespräch zur Klärung der individuellen Situation und eine individuelle Aufwandseinschätzung/Angebotserstellung
- Vollständige Begehung des Geschäftsobjektes vor Ort inklusive qualifizierter Messungen mit einem original chinesischen Kompass (Lo Pan), nur bei bestehenden Objekten
- Berechnung/Analyse nach den relevant befundenen klassischen Berechnungsmethoden des Feng Shui
- Optimierung der Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Harmonisierung des Energieflusses/Qi
- Empfehlung für Materialien, Formen und Farben
- Vorschlag zur Positionierung und Gestaltung besonderer Bereiche sowie Berücksichtigung Ihrer Nutzung
- Abschlussbesprechung mit Übergabe der aus der Beratung resultierenden Empfehlungen
Der Feng Shui Berater gehört in den Wirtschaftsmetropolen Asiens zum täglichen Begleiter bei der Auswahl neuer Geschäftsräume. Mittlerweile werden weltweit Unternehmen von Feng Shui Experten beraten, um dem ständig wachsenden Leistungsdruck Stand zu halten. Steigender Umsatz, viele Terminengpässe sowie stetig wachsende Konkurrenz sind mittlerweile Berufsalltag.
Mit der richtigen Anordnung der Möbel, den bestmöglichen Blickrichtungen der Mitarbeiter sowie der bewusst gewählten Farbgestaltung wird die Motivation sowie das Wohlbefinden am Arbeitsplatz gesteigert. Nur wo der Energiefluss (= Qi) richtig fließen kann und wo alle Arbeitsplätze energetisch ausreichend versorgt sind, können Sie mit Ihrem Unternehmen die gewünschten Erfolge und Umsatzsteigerungen erreichen. Mit einer Imperial Feng Shui Beratung können Sie Ihr Bauvorhaben sowie bestehende Praxen, Büro- und Geschäftsräume umgestalten und optimal ausrichten.
Benötigte Unterlagen:
- Grundrisspläne im Maßstab 1:50 oder 1:100
- Auszug aus dem Kataster im Maßstab 1:500 mit genauem Nordpfeil
- Nur bei Bestandsimmobilien: Baujahr des Hauses, bei größeren Renovierungsarbeiten auch das Renovierungsdatum
- Geburtsdaten aller relevanten Personen (Führungsebene und Angestellte, nur mit deren Einverständnis)